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Steuererklärung: In diesen Fällen benötigen Sie einen Steuerberater

Lohnsteuerhilfeverein, Software zur Erstellung einer Steuererklärung, Informationsblätter zur Einkommenssteuererklärung und Guides online bieten eine große Hilfe, die Steuererklärung zu erstellen. Was so einfach klingt, beinhaltet viele Fehlinterpretationen, die den Steuererklärer teuer zu stehen kommen können. In folgenden Situationen sollten Sie immer die Dienstleistungen eines Steuerberaters beanspruchen.

Einkommenssteuererklärung von Arbeitern und Angestellten

Jährlich müssen Arbeitnehmer und Angestellte eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen, unabhängig, ob sie auf Stundenbasis arbeiten und entlohnt werden oder ein festes Gehalt von ihrem Arbeitgeber beziehen. Monatlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung auszustellen. Grundsätzlich werden in dieser die monatlichen Daten verrechnet. Es kommt aber vor, dass sich innerhalb eines Steuerjahres Änderungen ergeben, von dem der Arbeitgeber nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.

Beispielsweise der Wechsel der Gesundheitskasse oder des Familienstandes. Alle diese Faktoren wirken sich auf die Steuerpflicht eines Arbeiters oder Angestellten aus. Wer sich im Steuerrecht nicht auskennt, in der Mathematik nur durchschnittlich oder schlechter abschneidet und komplexe Gesetzestexte nicht versteht, sollte unbedingt einen Steuerberater aufsuchen und mit diesem die Steuererklärung anfertigen oder von diesem anfertigen lassen.

Freiberufler

Freiberufliche, die für ihre geleisteten Tätigkeiten mit einem Honorar entschädigt werden, müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Hier ist zwischen der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer zu unterscheiden. Die Umsatzsteuer beträgt für die meisten Berufszweige 19 Prozent, des Weiteren können bestimmte freiberufliche Tätigkeiten als künstlerische Tätigkeiten deklariert werden, was die Beitragszahlung in die Künstlersozialkasse erfordert, wodurch Steuerabsätze geltend gemacht werden können.

Sobald ein Freiberufler seine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmeldet, wird diesem der Steuer-Erfassungsbogen zugeschickt, wo alle Daten zur Tätigkeit und der Umsatzprognose festzuhalten sind. Bereits in dem Fall sollten Freiberufler einen Steuerberater aufsuchen, denn zu hoch eingetragene Werte wirken sich insgesamt negativ auf die Steuerberechnung am Ende eines Geschäftsjahres aus.

Im Bezug zur Einkommenssteuererklärung ist zu erwähnen, dass alle Einnahmen, die innerhalb eines Kalenderjahres erzielt werden, in der Erklärung anzugeben sind. Arbeiten Sie nebenher oder temporär aufgrund einer saisonalen Pause Ihrer freiberuflichen Tätigkeit lohn- oder gehaltsabhängig, werden die Einnahmen aus allen geleisteten Tätigkeiten in der Einkommenssteuererklärung zusammengefasst.

Selbstständige

Wer als Einzelunternehmer oder Unternehmer mit Angestellten tätig ist, sollte dringend einen Steuerberater hinzuziehen. Je nach Modell der Selbstständigkeit sind diese dazu verpflichtet, quartalsweise Zwischenstände bezüglich der Umsätze Daten an das Finanzamt zu übertragen. Fehler, die der Erklärende in der Übermittlung leistet, werden nach rechtlichen Statuten sanktioniert. Besonders für Neu-Selbstständige ergibt sich daraus eine finanzielle Gefahr, die das neugegründete Geschäft in absehbarer Zeit in die vorzeitige Insolvenz treiben kann.

Was dürfen Sie, welche Vorschriften ändern sich voraussichtlich binnen eines Geschäftsjahres und ab welcher Umsatzhöhe sind Umsatzsteuer und Einkommenssteuer fällig? Das sind nur einige wenige Fragen, die sich Selbstständige unbedingt stellen müssen. Antworten zu dem gesamten komplexen Fachbereich liefern Fachbücher, die unter anderem in den Bibliotheken auszuleihen sind. Achten Sie aber darauf, dass es sich stets um die neueste Version handelt. Das alleine reicht nicht aus, zur eigenen Rechtssicherheit ist ein Steuerberater hinzuziehen, der Sie aktiv bei Steuerbuchhaltung unterstützt.

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