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Gegendarstellung zum Bericht von der Rechtsanwaltskanzlei Radziwill, Blidon, Kleinspehn.

Die Darstellung der o. g. Anwaltskanzlei im Hinblick auf unsere Vertriebsstrategie, weisen wir entschieden als falsch und unwahr aufs Schärfste zurück. Wir nehmen wie folgt Stellung.

 

 Zitat. „Wieder die Masche mit zwei Anrufen: Firma Branchenportal24 des Harald Gregoreck aus Kleve

14.03.2014 – Wieder wurde vom Niederrhein ein Name bekannt, hinter dem sich die Masche mit den zwei Anrufen verbirgt: die Firma Branchenportal Branchenportal24, Inhaber Harald Gregoreck. Ihr offizieller Sitz: die Borselstege 13 in 47533 Kleve.

Uns wurde berichtet, dass mit Cold-Calls, also Spam-Anrufen, und einer Legende versucht wird, an Einträge für die Internetseite Branchenportal24.de zu gelangen – und natürlich an das Geld der Betroffenen.“

 

Richtig ist; zunächst einmal hat jede Firma und jeder selbständig Tätige die Möglichkeit, unsere Basiseinträge durch die eigene Eintragung kostenlos wie auch unverbindlich zu nutzen.

Ferner haben die eingetragenen Firmen die Auswahl anzumerken, ob sie nach Ablauf der kostenlosen Laufzeit von unseren speziell ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angerufen werden möchten. Im Falle der Zustimmung rufen wir diese dann unverbindlich an und besprechen eine eventuelle Weiterführung laut unserer Dienstleistungsbeschreibung. Selbstverständlich bearbeiten wir die Aufträge der Kunden stets nach bestem Wissen und Gewissen, welche dann, wie besprochen – und natürlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung zusammen gefasst – auch kostenpflichtig sind.

 

Zitat. „Eine halbe Hundertschaft vergleichbarer Firmen arbeitet mit dieser Methode: ein Anruf geht bei einem Gewerbetreibenden oder Freiberufler ein. Der Inhalt des Gesprächs, nach hier vorliegender Information, ist so oder so ähnlich: es ginge um den Eintrag im Internetverzeichnis Branchenportal24.de. Dort habe sich der Angerufene selbst eingetragen. Bislang sei das kostenlos gewesen, wurde aber nicht rechtzeitig gekündigt und es müsse ab jetzt gezahlt werden. Dafür gäbe es eine preisgünstige und teurere Varianten. Über Zweifel der Angerufenen an der Legende wird im Gespräch schnell und bestimmt hinweg gegangen – bis diese selbst daran glauben, in der Hektik des Geschäftsalltages etwas übersehen zu haben. Es folgt bald nach dem ersten Anruf ein zweiter Anruf, bei dem man vorab ankündigt, dass er aufgezeichnet werde. Dann lässt man sich die Kostenpflichtigkeit bestätigen. In diesem Telefonat werden die Daten so abgefragt, das die Antworten „ja“ lauten.

So sei es auch bei einer Akquise für das Branchenportal 24 zugegangen, wurde uns berichtet.“

 

Allein die Aussage, „es sei berichtet worden“, klingt bereits äußerst fragwürdig. Auch stellt sich hier die Frage, seit wann ein unverbindlicher sowie kostenfreier Eintrag gekündigt werden muss.

Bei dem hier in Rede stehenden Mandat, welches Herrn Claus Radziwill erteilt wurde, handelt es sich um einen Unternehmer, welcher seit Juli 2012 Kunde unserer Firma ist.

 

Zitat. „In einem hier gegen die Firma Branchenportal24 geführten Mandat schrieb uns Harald Gregoreck anfänglich: „wir haben die Firma […] kostenfrei auf Wunsch von […] mitgeführt und hatten die Erlaubnis uns nach der kostenfreien Laufzeit bei dem Unternehmen zu melden.“ Wenn das gestimmt hätte, wäre es in der Tat kein Spam-Anruf gewesen. Auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen wollte man es dann aber doch nicht. Man ließ schließlich durch eine Anwaltskanzlei per Fax mitteilen, dass die Rechnung storniert sei.“

Richtig ist, dass es in der Tat kein Spam-Anruf war. Richtig ist ebenso, dass wir über die Erlaubnis verfügten, uns vorerst unverbindlich bei dem Unternehmen zu melden, um eine kostenpflichtige Weiterführung nach unserer Dienstleistungsbeschreibung sowie nach eingehender Beratung durchzuführen.

Zum Dritten ist es außerdem richtig, dass wir uns nicht mit unseren Kunden über Anwälte auseinanderzusetzen pflegen. Es bedarf mit Sicherheit auch keiner „Abwehrstrategie eines Rechtsanwaltes“, wenn ein Kunde seine Rechnung aus den verschiedensten privaten Gründen nicht bezahlen will oder kann.

Die Firma Branchenportal24 ist seit nunmehr 22 Jahren erfolgreich im Online-Marketing Bereich tätig. Wir arbeiten stets nach den Wünschen unserer Kunden – getreu unserem Motto „Bei uns ist der Kunde noch König.“

Zitat. „Die Internetseite Branchenportal24.de ist nicht das einzige Internetbranchen-Verzeichnis des Harald Gregoreck. Da gibt es noch Branchenblitz.de, das auf seiner Startseite damit wirbt:

„Branchen auf den Punkt gebracht! Das Branchenverzeichnis für Deutschland, Österreich & die Schweiz“.

Darüner hinaus scheint Harald Gregorek noch weitere Eisen im Feuer zu haben. Bei einer Google-Recherche mit seinem Namen wurde er heute auch noch als Versicherungsvertreter für zwei deutsche Versicherungskonzerne genannt.“

 

Sieht man einmal von den Rechtschreibfehlern Herrn Radziwill ab, ist diese Aussage beinahe richtig. Allerdings scheint Herr Radziwill nicht ordentlich recherchiert zu haben, sonst wäre ihm bekannt, dass ich, Harald Gregoreck, noch einige weitere „Eisen im Feuer“ habe, als von ihm so scharfsinnig festgestellt.

Nach 25 Jahren als Geschäftsstellenleiter zweier großer Rechtsschutzversicherer in Europa, kenne ich die UWG-Richtlinien sehr genau und halte mich stets daran.

Da ich stets den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte anderer respektiere, lasse ich mich nicht darüber aus, was meine Internetrecherche über Herrn Claus Radziwill alles ans Tageslicht gebracht hat.

In letzter Zeit häufen sich in unserem Unternehmen Anfragen unserer Kunden, ob ein Zusammenhang mit diversen anderen Branchenbüchern besteht. Diese Firmen würden seit geraumer Zeit unsere Kunde anrufen und den Eindruck erwecken, es bestünde dort eine Vertragsbeziehung.

Wir distanzieren uns in aller Deutlichkeit von solch unseriösen Anrufen und möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir mit solchen Firmen in keinerlei Zusammenhang gebracht werden möchten.

Mit unserem Service, respektive unseren Leistungen im Hinblick auf die uns gestellten Aufträge, möchten wir uns von den sogenannten „Online-Branchenbüchern“, welche ein paar Zeilen und Adressangaben als Suchmaschineneintrag für mehrere Hunderte Euro verkaufen, in jeder Form sowie in aller Deutlichkeit distanzieren.

Update

Kann es sein, dass Herrn Rechtsanwalt Radziwill (Corona-bedingt) Mandate ausbleiben?

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