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Das Coronavirus macht vielen Betrieben schwer zu schaffen und wird sicherlich zu einigen betriebsbedingten Kündigungen führen. Eine betriebsbedingte Kündigung kann in der aktuellen Zeit rechtmäßig sein, dass ist aber nicht immer der Fall.

Eine ordentliche Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen aus betrieblichen Gründen erfolgen. Es muss zwangsläufig betriebliche Gründe geben, aus denen eine Weiterbeschäftigung es Arbeitnehmers nicht möglich ist. Es darf auch keine Möglichkeit geben, den Angestellten an einer anderen Stelle im Unternehmen einzusetzen. Außerdem muss der zu Kündigende nach sozialen Gesichtspunkten wie dem Lebensalter, der Anzahl der Unterhaltspflichtigen, einer Schwerbehinderung und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ausgewählt worden sein.

Die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung

Arbeitnehmer genießen in Deutschland grundsätzlich einen Kündigungsschutz und können deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen vor die Tür gesetzt werden. Eine Kündigung darf erfolgen, wenn der Beschäftigungsbedarf auf Dauer fehlt.

Für den Ausspruch der Kündigung müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, ansonsten ist die Kündigung nicht gerechtfertigt. Es wird zwischen außerbetrieblichen und innerbetrieblichen Gründen unterschieden. Innerbetriebliche Gründe liegen immer dann vor, wenn die Organisation des Betriebs verändert wurde. Dazu zählen beispielsweise die Anpassung von betrieblichen Abläufen und die Umstellung auf eine andere Produktpalette. Hier ist der Unternehmer grundsätzlich frei in seiner Entscheidung und darf diese entsprechend umsetzen. Außerbetriebliche Gründe können ein Rückgang der Umsätze, eine Verschlechterung der marktwirtschaftlichen Lage oder ein Rückgang der Aufträge sein. Diese Auswirkungen müssen durch den Arbeitgeber konkret nachgewiesen werden und dürfen nicht bloß die üblichen Schwankungen sein.

Kündigungen während der Corona-Pandemie

Es gibt einige Aspekte, die in der aktuellen Situation oft zu Fehlern führen. Ein Rückgang der Aufträge kann nur dann eine betriebsbedingte Kündigung ermöglichen, wenn er von Dauer ist. Aktuell verschlechtern die Verhältnisse sich rapide, es ist jedoch nicht klar, ob dieser Trend von Dauer ist. Der Auftragsmangel muss seitens des Arbeitgebers nachgewiesen werden und eine, aufgrund der Pandemie vorschnell ausgesprochene Kündigung, ist deshalb häufig unwirksam. Der Arbeitgeber muss genau erklären, weshalb er von einer dauerhaften Reduzierung der Aufträge ausgeht.

Eine andere Situation entsteht, wenn der Arbeitgeber, aufgrund der Pandemie, den Betrieb neustrukturiert. Danach werden gewisse Arbeitnehmer möglicherweise nicht mehr benötigt und können gekündigt werden. Solche Kündigungen sind in der Praxis jedoch extrem fehleranfällig, weil der Wegfall des Beschäftigungsbedarfs dargelegt werden muss und dies bei komplexen Strukturen sehr schwierig ist.

Ein Arbeitgeber muss vor der Kündigung alle Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung prüfen und diese in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder die Weiterbeschäftigung mit einer geringeren Vergütung müssen in Betracht gezogen werden. Die Vertragsänderungen müssen so gering wie möglich gehalten werden. Falls eine Verringerung der Vergütung die Existenz des Unternehmens sicherstellen kann, muss diese einer Kündigung vorgezogen werden. Die Grenzen sind hier nicht klar definiert, deshalb kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern.

Nach der betriebsbedingten Kündigung

Falls die Kündigung zu Unrecht erfolgt ist, kann innerhalb von drei Wochen eine sogenannte Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Firma arbeiten möchte, kann sich eine Klage lohnen, weil eine ordentliche Abfindung die Folge sein kann. Der Arbeitgeber muss in dem Verfahren nachweisen, dass alle Voraussetzungen zur Kündigung vorliegen. Dabei besteht ein hohes Fehlerpotential und der Arbeitgeber kann auf den Gerichtskosten sitzen bleiben, deshalb wird in der Regel eine Abfindung angeboten. Falls das Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Lage steckt, dürfte die Zahlung eher gering ausfallen.

©2024 Socialblog Teambusiness24

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