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Kann es sein, dass Herrn Rechtsanwalt Radziwill aus Berlin (Corona-bedingt) Mandate ausbleiben?

Der Eindruck könnte entstehen, bei der Beobachtung in den letzten zwei Monaten von vermehrten Vorgängen der namentlichen Nennung von immer mehr Firmen in Verbindung mit Vorwürfen, die möglicherweise seitens der Unternehmen als Verunglimpfungen, eventuell auch als Unterstellungen aufgefasst werden könnten. Herr Radziwill ist bemüht, sich als „Retter und Verfechter der Betrogenen“ in das rechte Licht zu rücken, um Mandate zu generieren.

Herr Radziwill bemängelt die in unserem Blog getroffenen Formulierungen bezüglich unserer Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern.

Da die BBZ Verlagsgesellschaft mit ihren Portalen:

Branchenportal24.de

Branchenblitz.de

Steuerberaterportal24.eu

Teambusiness24.com

als anerkannter Ausbildungsbetrieb agiert und mehrere Azubis beschäftigt, ist die IHK für deren schulische Ausbildung und deren Abschlussprüfung zuständig.

In Anbetracht der Tatsache, dass Herr Gregoreck als Versicherungsmakler nach § 34 d GewO und Immobilienmakler gemäß § 34 c GewO für sonstige Finanzierungsdienstleistungen, sowie als anerkannter und geprüfter Ausbilder für die Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, sowie Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing tätig ist und diese Aufgabe souverän und unter stetiger Überprüfung der IHK erfüllt, scheint es weit hergeholt, dass er der IHK gänzlich unbekannt sein soll.

Wichtig wäre natürlich zu wissen, inwieweit die vermeintliche Fragestellung an die IHK formuliert wurde. Dieser Teil des Schriftverkehrs bleibt unbekannt.

Kopierte und eigenständig eingefügte Ausschnitte einer Antwort ohne Darlegung des kompletten Gesprächsverlaufs sind insoweit differenziert und mit der gebotenen Verhältnismäßigkeit zu bewerten.

Diese Bewertung sollte auch anwaltlicher Gepflogenheit entsprechen.

Bemerkenswert ist jedoch, dass Herr Radziwill, stetig die Zeit findet, an seinem Internetblog zu arbeiten, aber dabei in keinem Wort auf den eigentlichen Inhalt unseres Blogs eingeht.

Stattdessen wird von einem „teuren Eintrag“ gesprochen, den wir vertreiben würden. In Relation zu den beim Radziwill anfallenden Kosten mag diese Darlegung von jedem Leser für sich gewichtet werden.

Ein Eintrag für 300,00 € inklusive Mehrwertsteuer bei einer Laufzeit von 12 Monaten, der eigene Stellenangebote, Google-Maps inklusive Routenplaner, Keywords, Uploads von Fotos, bevorzugtes Ranking und Top-Platzierung, sowie die Suchmaschinenoptimierung des Eintrags, die Einbindung von Social-Media-Verknüpfungen, Videowerbung und eine Google+-Seite, sowie eine Facebook-Page beinhaltet, darf als stolzer Gegenwert für den Kostenfaktor bewertet werden.

Dagegen stehen ggf. Copy-Paste Schreiben für nicht genannte, jedoch in weit höherem Umfang zu prognostizierender Kosten anwaltlicher Tätigkeiten.

Auch den unserem Blog beigefügten Link zu diversen rechtskräftigen Urteilen gegen Herrn Radziwill und dessen Mandanten bleibt unreflektiert. Die durch Herrn Radziwill vertretenen Mandanten ließen uns auffordern, sind jedoch in keinem Fall in eine gerichtliche Auseinandersetzung eingetreten. Es wäre interessant, zu wissen, wie diese Relation von Zahlung unserer Rechnungen zusätzlich zum Anwaltshonorar argumentiert wird.

Weiterführende Informationen zu Rechtsanwalt Radziwill Berlin

 

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