Etwa ein- bis zweimal im Jahr sollte er* (* = im Sinne der allgemeinen Bezeichnung) besucht werden. Die wenigsten freuen sich, wenn ein Termin ansteht. Meist wird eine Kontrolluntersuchung oder eine notwendige Behandlung durchgeführt. Die Rede ist vom Zahnarzt. Schon als Kind hat man sich auf die jährlich wiederkehrende Zahnuntersuchung zwar eingestellt, aber über die Qualität des „Zahngutachtens“ eher wenig Gedanken gemacht. Woran erkennt man einen guten Zahnarzt?
Organisation der Zahnarztpraxis
Zahnuntersuchungen werden in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeiten von Berufstätigen gemacht. Über diesen Tatbestand sollten alle Zahnarztpraxen informiert sein. Kommt es trotzdem, abgesehen von besonderen Ausnahmen, zu langen Wartezeiten auf einen Termin, kann man von einer weniger guten Praxisorganisation sprechen. Dringliche Fälle sollten analog dringlich behandelt werden, also in wenigen Tagen möglich sein. Auch die Wartezeit innerhalb der Zahnarztpraxis sollte nicht länger als 30 Minuten dauern.
Eine hervorragende Zahnarztpraxis kommt in regelmäßigen Abständen auf den Patienten zu. Das bedeutet, dass der „Kunde“ spätestens nach der ersten Behandlung bereits auf seinen nächsten Termin hingewiesen wird. Eine zeitnahe Erinnerung wäre optimal, wie es schon einige Zahnarztpraxen mittels „Recall-Funktion“ anbieten. So hat der Patient in geeigneten Fällen die Möglichkeit, den kommenden Zahnarzttermin entsprechend seinen Lebensumständen noch einmal anzupassen.
Das Praxisteam sollte auf den Patienten vom Telefonat, über die E-Mail, bis zur Begrüßung und Behandlung, freundlich und kompetent wirken. In der Praxis stellt sich insofern eine angenehme Atmosphäre ein, wenn neben professionellen Ansprechpartnern auch eine menschliche Wärme zu spüren ist. Dadurch entsteht Vertrauen, das dazu einlädt, eine Zahnarztpraxis positiver wahrzunehmen. Auch Diskretion trägt zu einem harmonischen Verhältnis zwischen Patient und Praxisteam bei.
Es gibt bei der Zahnheilkunde eben nicht „nur“ um Zähne, sondern um den Menschen als Persönlichkeit. Patienten, die bei der Zahnuntersuchung mit Angst und Verzweiflung zu kämpfen haben, sollten sich beim Personal und insbesondere beim verantwortlichen Zahnarzt aussprechen und ihre Bedenken mitteilen können. Ein guter Zahnarzt schafft die „Brücke“ zwischen Profession und Einfühlungsvermögen.
Hinweis: Jeder Patient hat im Rahmen seiner gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen.
Erstgespräch und Eingangsuntersuchung
Ein guter Zahnarzt macht eine ordentliche Anamnese (Voruntersuchung): Dazu gehört ein kompetentes Erstgespräch, das Vorerkrankungen des Zahnhalteapparates wie Paradontitis oder Karies sowie Grunderkrankungen abklärt. Erweiterte Therapiemaßnahmen werden bereits als Ausblick ebenfalls im Erstgespräch thematisiert.
Dann folgt die Eingangsuntersuchung, die dem Zahnarzt ein erstes genaueres Bild über die Zahngesundheit gibt. So dient die Messung der Tiefe von Zahnfleischtaschen zur frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Parodontitis. Zur vertiefenden Analyse wird der Röntgenapparat eingesetzt.
Beratungsgespräch
Nach der Eingangsuntersuchung ist ein umfassendes Beratungsgespräch relevant. Je nach Patiententyp kann diese „Unterhaltung“ die zukünftige Zahnhygiene entscheidend positiv oder negativ beeinflussen. Die Beratung findet auf Augenhöhe im Sitzen und nicht in der „Untersuchungsposition“ (Liegen) statt. Dabei erläutert der zuständige Arzt mündlich mögliche Behandlungsoptionen und kann diese mit schriftlichen Erklärungen ergänzen. Der Patient* sollte zu jeder Zeit wissen, was auf ihn zukommt bzw. zukommen kann, wenn er sich für eine entsprechend gewählte Option entscheidet. Der Zahnarzt informiert über den Verlauf und Risiken der Therapieleistungen. Es werden bei Bedarf auch alternative Therapieansätze angesprochen. Zahnärzte die eine Kassenzulassung besitzen, müssen ausführlich über Leistungen und Therapien der Krankenkasse beraten.
Hinweis: Zahnärzte, die überwiegend kostenpflichtige Therapien empfehlen und grundsätzlich Leistungen der Krankenkassen abwerten, sind eher zu meiden. Für den Patienten muss allerdings immer transparent dargelegt werden, wann ein Zusatzangebot tatsächlich sinnvoll ist und Mehrkosten verursacht. Viele Krankenkassen können teilweise „einfache“ Behandlungskosten nicht mehr in vollem Umfang tragen.
Tipp: Eine unmittelbare mündliche Zusammenfassung des Beratungsgesprächs von Seiten des Patienten kann dem Zahnarzt die Gewissheit geben, dass Informationen und Absprachen korrekt verstanden wurden.
Mundpflege
Dreimal täglich die Zähne putzen ist alltagsbedingt nicht immer leicht umzusetzen. Die regelmäßige Mundpflege ist jedoch für die Zahngesundheit elementar und sollte von einem guten Zahnarzt klar an den Patienten kommuniziert werden. Insbesondere Kontrolltermine bieten die ideale Gelegenheit, nochmal auf die Prävention einzugehen. Hilfreiche Anregungen zur Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnseide oder Mundspülung; für die häusliche Mundpflege, werden von den meisten Patienten dankbar angenommen.
Tipp: Die tägliche und umfassende Mundhygiene sollte von einem Zahnarzt präferiert werden. Professionelle Zahnreinigungen (PZR) sind in regelmäßigen Abständen (ein- bis zweimal im Jahr) zwar sinnvoll, füllen aber geleichzeitig die „Zahnarztkasse“ auf, so dass es auch hier „schwarze Schafe“ gibt, denen nicht immer zu trauen ist. Übrigens überprüft ein professioneller Zahnarzt die Qualität der PZR.
Fachzahnärzte
Zu den Fachzahnärzten gehört der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Parodontologie. Staatlich geprüfte (approbierte) Zahnärzte dürfen uneingeschränkt Zahnheilkunde ausüben (z. B. auch Zahnimplantate einsetzen). Implantologen und Spezialisten für Zahnprophylaxe sind keine geschützten Berufsbezeichnungen, sondern im Regelfall „Werbemaßnahmen“, um ein bestimmtes Klientel an Patienten anzuziehen. Unter Zahnärzten herrscht ein hoher Konkurrenzdruck, der sich durch spezifische Versprechen in Kompetenz- und Erfahrung von Zahnärzten unterscheiden soll.
Hinweis: Zahnärzte, die mit einer anerkannten zertifizierten Fortbildung auf sich aufmerksam machen wollen, tragen Fachgesellschaft und Titel in der entsprechenden Bezeichnung.
Bewertungsportale
Bewertungsportale, die Bewertungen und Kommentare zu Ärzten anbieten, sind kritisch zu betrachten. Sie bieten in vielen Fällen eine kostenpflichtige Möglichkeit, um positive Beurteilungen „einzukaufen“. Bewertungen und Kommentare können absichtlich verfälscht und manipuliert werden, was sicherlich nicht im Interesse der zu informierenden Person ist.
Wer sich über einen Zahnarzt informieren möchte, sollte sich im Rahmen eines Erst- und Beratungsgespräch am besten vor Ort von der Expertise des Zahnarztes überzeugen. Verwandtschaft, Bekannte und Freunde können bei der „Erkundung“ eines Zahnarztes oftmals eine Richtung vorgeben.
Fazit: Was macht nun einen guten Zahnarzt aus? – Er* sollte offen, professionell, einfühlsam und diskret sein. Das Praxisteam lebt die Eigenschaften eines guten Zahnarztes in möglichst jeder Interaktion vor. Im Erstgespräch und der Eingangsuntersuchung nimmt sich ein guter Zahnarzt viel Zeit, um dem Patienten optimal aufzuklären und zu untersuchen. Das Beratungsgespräch dient der Prävention (z. B. Mundpflege) und der Darlegung des Therapieverlaufs, Risiken und Alternative der Zahnuntersuchung. Bewertungsportale sind nur mit Einschränkungen empfehlenswert. Sie ersetzen nicht den persönlichen Eindruck von einem Zahnarzt.