Impftermine gegen das Corona-Virus sind derzeit sehr begehrt. Kein Wunder, schließlich sind Betroffene zu einer hohen Wahrscheinlichkeit vor schweren COVID-19-Verläufen geschützt und genießen außerdem im Vergleich zu ungeimpften Mitbürgern eine Vielzahl von Privilegien und erleichterten Maßnahmen. Wer in Anbetracht dieser Vorteile versucht, eine Impfung zu ergattern, stellt sich die Frage, wo das am schnellsten gelingt: Beim Impfzentrum, beim eigenen Hausarzt oder vielleicht doch beim Betriebsarzt? Die wichtigsten, speziell auf Ihr Bundesland ausgerichteten Informationen finden Sie in diesem Artikel.
Termin im Impfzentrum: Priorisierung und Lage vor Ort entscheidet
Schon jetzt werden in Deutschland pro Tag ungefähr eine halbe Million Menschen gegen Corona geimpft. Die Fortschritte sind allerdings regional unterschiedlich: In einigen Bundesländern werden schon der Impfpriorisierungsgruppe 3 Termine zugewiesen, in anderen Gegenden geht es schleppender voran und die Gruppe 2 ist noch nicht durchgeimpft. Sogar von Impfzentrum zu Impfzentrum können sich hierbei Unterschiede ergeben! Hilfreiche Hinweise darüber, wie die regionale Lage bei Ihnen ist und wie Sie selbst möglichst schnell zu einem Termin kommen, finden Sie auf der Website der zuständigen Stadtverwaltung.
Der Gang zum Hausarzt – eine Option?
Seit Ostern werden auch Hausarztpraxen mit Impfdosen beliefert und etwas später, im Mai, wurden auch Fachärzte in den Personenkreis aufgenommen, der Impfungen durchführen kann. Allerdings sind die Ressourcen der niedergelassenen Praxen sehr begrenzt, nicht jeder Interessent kann sofort bedient werden.
Hier liegt es in Ihrem eigenen Interesse, proaktiv vorzugehen und hartnäckig zu bleiben. In vielen Praxen können Sie sich als Impfinteressierter auf eine Warteliste setzen lassen, um Ihre Bereitschaft zu signalisieren. So wird das Personal dort entlastet und kann Patienten kontaktieren, die tatsächlich geimpft werden möchten und noch nicht durch das Impfzentrum versorgt wurden.
Spontane Termine können vom Hausarzt häufig auch außerhalb der Priorisierung vergeben werden, wenn Menschen, die weiter vorne auf der Liste stehen, aufgrund ihrer Prioritätsgruppe schon im Impfzentrum geimpft wurden oder wenn Termine kurzfristig abgesagt werden. Es lohnt sich, nachzufragen und für solche Fälle erreichbar zu bleiben. Das Vakzin hält sich in der Regeln nur sechs Stunden lang und deshalb ist ein zeitnaher Verbrauch unbedingt angezeigt. Hier können dann auch jüngere Menschen zum Zug kommen, die mobil sind und schnell vor Ort sein können. Schließlich wird so vermieden, das derzeit kostbare Gut ungenutzt wegwerfen zu müssen.
Der Prozess der Terminvergabe unterscheidet sich von Arzt zu Arzt. Neben einer telefonischen Kontaktaufnahme kann es auch sinnvoll sein, sich persönlich vorzustellen, eine E-Mail an die Praxis zu schreiben oder aufmerksam die Internetseite zu studieren.
Der dritte Weg: Der Arbeitsplatz
Eine weitere Option für Impfwillige könnte der Arbeitgeber sein. Besonders in großen Konzernen ist es häufig schon der Fall, dass Betriebsärzte mit Impfdosen versorgt werden, spätestens ab dem 7. Juni aber soll jeder Betriebsarzt aktiv einbezogen werden. Den Unternehmen räumt die Bundesregierung dabei ein Etat von ungefähr 500.000 Impfdosen in der Woche ein.
Die Lage der Länder im Überblick
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die Priorisierungs-Gruppe 3 am dem 3. Mai an der Reihe. Zunächst werden dabei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen bevorzugt. Länger wird es hingegen noch für die Berufsgruppen der Gruppe 3 dauern: Diese sollen etwa ab Mitte Mai einen Termin erhalten.
Diese Gruppe umfasst um die 1,5 Millionen Personen. Eine Lockerung der Impfvoraussetzungen bedeutet also nicht zwangsläufig, dass es einfacher ist, einen Termin zu bekommen – es bewerben sich dann mehr Interessierte um die gleiche Impfkapazität.
Bayern
Hier werden in vielen Landkreisen schon jetzt Angehörige der Gruppe 3 geimpft. Auch die Aufhebung der Priorisierung an sich ist in Sicht: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) rechnet mit einer Öffnung für alle Willigen ab Mitte oder Ende Mai. Wer dann einen Impftermin wünscht, soll ihn erhalten.
Berlin
In der Hauptstadt wird seit dem 3. Mai die Priorisierungs-Gruppe 3 durchgeimpft. Dabei wird auch der Prozess der Terminabwicklung verändert: Es ist nun nicht mehr nötig, eine Impfeinladung für den Impftermin vorlegen zu müssen. Die telefonische oder Online-Terminvereinbarung funktioniert nun ohne dieses Dokument, es muss lediglich bestimmt werden, welcher Art von Nachweis bei Antritt des Termins mitgebracht wird.
Arztpraxen werden mit dem AstraZeneca-Impfstoff versorgt und sind dazu befugt, diesen ohne Beachtung der Priorisierung an Patienten zu verimpfen.
Brandenburg
Brandenburg öffnete seine Impftermine schon am 26. April für bestimmte Teilbereiche der Gruppe 3. Darunter sind vor allem über 60-jährige, Menschen mit attestiertem erhöhtem Risiko, Lehrpersonal von weiterführenden Schulen, Mitglieder von Verfassungsorganen und ehrenamtliche Feuerwehrleute. Diese Personen können sich um einen Termin im Impfzentrum bemühen, aber auch Hausarztpraxen nehmen am Impfprogramm teil.
Nach Aussagen des Innenministers Michael Stübgen werde man in Zukunft besonders mit Biontech- und Moderna-Impfstoffen einen größeren Spielraum haben. Dieser soll genutzt werden, um Ärzten mehr Freiheit zu geben und nach personenbezogenen Risikoeinschätzungen zu impfen.
Für AstraZeneca gilt auch hier eine Sonderregelung: Seit kurzem ist die Impfung von unter 60-Jährigen möglich, Arztpraxen sind nicht an die Priorisierung gebunden.
Bremen
Hier läuft die Impfung der Gruppe 3 langsam an. Einladungen hätten insbesondere 60- bis 69-Jährige erhalten, aber auch das Personal der weiterführenden Schulen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, die länderspezifisch in Bremen zur Prio-Gruppe 3 zählen.
Noch wären die Kapazitäten zu begrenzt, um jedem Schulangestellten einen Termin anbieten zu können. Die restlichen Berechtigten der Priorisierung 3 und anschließend alle anderen Impfwilligen kämen erst in einigen Wochen an die Reihe.
Derzeit seien bis Ende Mai alle Impftermine vergeben. Die verbleibenden Prio-3-Patienten würden im Anschluss daran geimpft werden. Eine Anmeldung oder Vormerkung in einem Impfzentrum ist derzeit in Bremen nicht möglich.
Hamburg
Am 3. Mai begann man in Hamburg, Angestellte von Supermärkten zu Impfungen einzuladen, was weitere 21.000 Personen in den Kreis der Berechtigten einschließt. Hier hält man allerdings weiterhin an einer strikten Priorisierung fest, um die Bürger mit dem höchsten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs zuerst zu immunisieren.
Noch ist nicht die gesamte Prioritätsgruppe zur Terminvereinbarung aufgerufen: Vor den den Mitarbeitern des Lebensmitteleinzelhandels waren zunächst Schulpersonal und Beschäftigte der Jugendhilfe an der Reihe, andere Gruppe sollen folgen.
Hessen
Im Bundesland Hessen sind alle drei Prio-Gruppen impfberechtigt. Für Menschen unter 60 ohne Einstufung gibt es einen anderen Weg: Für den AstraZeneca-Impfstoff fällt die Priorisierung weg, sie können sich schon jetzt impfen lassen. Das ist vor allem in Arztpraxen möglich, wo dieser Impfstoff in größeren Mengen zur Verfügung steht.
Die Prio-Gruppen 1 und 2, die sich schon registriert haben, wären schon mit einem Impfangebot versorgt worden und bis Ende Mai sollten zumindest alle Erstimpfungen in dieser Gruppe passiert sein.
Besonders hohe Kapazitäten hat die Frankfurter Festhalle, in der Angehöriger aller Gruppen mit AstraZeneca geimpft werden. Auch in den Impfzentren hat man als Gruppe-3-Patient gute Chancen auf einen zeitnahen Termin.
Mecklenburg-Vorpommern
Wer in Mecklenburg-Vorpommern zur Prio-Gruppe gehört und geimpft werden möchte, sollte sich primär an seinen Hausarzt wenden und um einen Termin bitten. Dort wird die gesamte dritte Priorisierungsgruppe versorgt, während Impfzentren ihre Pforten derzeit erst noch ausschließlich für gefährdete Berufsgruppen öffnen. Auch sind noch nicht alle Angehörige der Gruppe 2 durchgeimpft.
Volljährige Bürger können sich unabhängig von der Priorisierung mit AstraZeneca impfen lassen. Besonders große Chancen ergeben sich bei lokalen Sonderimpfaktionen, über die man sich bei der örtlich zuständigen Verwaltung informieren sollte.
Eine Sonderbehandlung erhalten in vielen Gegenden Feuerwehr- und Polizeiangehörige sowie Lehrpersonal der weiterführenden Schulen und Angestellten der Kinder- und Jugendhilfe. Diese werden häufig in größeren Aktionen der Landkreise oder Städte geimpft.
Niedersachsen
In Niedersachsen möchte man die Zugangsbeschränkungen, um einen Impftermin zu erhalten, deutlich herunterschrauben: Alle Angehörigen der Prio-Gruppe 3 sollen in Kürze einen Terminvorschlag erhalten. Bisher ist das nur über 60-Jährigen möglich. Seit dem 1. Mai sind auch Schulpersonal, Kinder- und Jugendhilfe-Beschäftigte und Feuerwehrleute berechtigt, sich impfen zu lassen.
Nordrhein-Westfalen
Seit dem 23. April dürfen in NRW 70-Jährige einen Termin vereinbaren, was eine Lockerung im Vergleich zu vorher darstellt: Zunächst waren nur über 70-Jährige impfberechtigt. Seit dem 30. April gibt es auch Möglichkeiten für Risikopatienten mit Vorerkrankungen aus der Gruppe 2 die Möglichkeit, sich in Impfzentren impfen zu lassen, was vorher nur bei Hausärzten ging.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hebt man in Nordrhein-Westfalen die Priorisierung für AstraZeneca nicht gänzlich auf. Restdosen dürfen die Hausärzte allerdings „niedrigschwellig“ an Patienten verteilen.
Ein Ende der Impfpriorisierung ist erst für den Juni in Sicht. Vorher müssten nach Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) zunächst Berufsgruppen geschützt werden, die einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind. Diese seien insbesondere Beschäftigte in den Branchen Lebensmitteleinzelhandel, Justiz, Steuerfahndung und dem Lehramt an weiterführenden Schulen, allerdings werden auch andere Risikopersonen wie Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, Schwangeren und schwer kranken Kindern geimpft.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wird weiterhin die strikte Impfreihenfolge beachtet. Es ergeben sich allerdings regionale Unterschiede: In manchen der 32 Impfzentren des Landes werden Angehörige der Prio-Gruppe 3 schon geimpft, während anderenorts noch Prio-2-Patienten auf ihre Einladung warten. Eine Ausnahme gibt es für die Lehrer der weiterführenden Schulen, die trotz ihrer Einstufung als Prio 3 schon bis Mitte Mai durchgeimpft werden sollen.
Erklärtes Ziel ist es auf jeden Fall, bis Ende Mai alle Menschen, die älter als 70 Jahre sind, mit einer ersten Dosis zu impfen. Vorerkrankten oder Kontaktpersonen von Menschen mit besonders hohem Risiko könne die erste Dosis bis zu diesem Termin nicht garantiert werden, aber zumindest eine Terminbuchung soll erfolgt sein.
Offen bleibt bisher, bis wann alle über 60-Jährigen der Gruppe 3 einen Termin bekommen sollen. Registrieren konnten sie sich schon seit dem 7. April.
Saarland
Hier werden Impftermine vom Zufallsgenerator vergeben, unabhängig davon, ob man sich schon lange im Voraus oder eher kurzfristig anmeldet. Wer einen Last-Minute-Termin in Anspruch nehmen möchte, sollte sich allerdings beeilen: Diese Impfdosen werden seit dem 29. April über eine Nachrücker-Börse verteilt, um Ersatz für abgesagte Termine zu organisieren.
Besonders ist auch das Vorgehen eines ganz speziellen Impfzentrums: Eine Einrichtung wird von der Bundeswehr in einer Kaserne in Lebach betrieben. Dort wird 24 Stunden am Tag geimpft. Verwendet werden nur die Präparate von Biontech und Moderna, AstraZeneca wird nur noch an die Arztpraxen vergeben. Das begründet das Landesgesundheitsministerium mit der größeren Notwendigkeit einer ausführlichen Beratung und Aufklärung.
Sachsen
Die gesamte Prio-Gruppe 3 kommt in Sachsen seit dem 21. April an die Reihe. Enthalten sind vor allem über 60-Jährige, aber auch schwer Vorerkrankte oder Personal von Schulen aller Art und medizinischen Einrichtung mit niedrigem Ansteckungsrisiko.
Berechtigt sind darüber hinaus auch bis zu zwei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen. In Arztpraxen spielt die Priorisierung überhaupt keine Rolle mehr, nur eine Aufklärung durch den zuständigen Mediziner ist nötig, um auch unter 60 in den Genuss einer Impfung zu kommen.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es starke regionale Unterschiede, an vielen Ort bekommen aber schon Prio-3-Angehörige einen Impftermin. Das ist immer dann möglich, wenn Prio-1- oder 2-Patienten nicht mehr in einem hohen Maße Angebote wahrnehmen, da die Kapazitäten dann auch für weniger gefährdete Menschen ausreichen.
Vorrangig behandelt werden Menschen mit schweren Vorerkrankungen, aber auch Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen und aktive Einsatzkräfte der Feuerwehr können schon ihren schützenden Piks erhalten.
Schleswig-Holstein
Die Gruppe der Prio-3-Patienten soll in Schleswig-Holstein ab dem 6. Mai online Termine buchen können, die ab dem 10. Mai stattfinden. Allerdings spielen auch die Hausarztpraxen eine entscheidende Rolle bei den Impfungen: Nach Informationen der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ seien in der vergangenen nurmehr ein Fünftel aller Erstimpfungen im Impfzentrum durchgeführt worden, der Rest sei in den Praxen niedergelassener Mediziner geschehen.
Deshalb sind dort die Chancen auf einen Termin wesentlich erfolgsversprechender. Trotzdem können noch nicht alle Impfwilligen befriedigt werden; Das liege allerdings nicht am Personal, sondern einzig und allein am Impfstoff-Engpass, der nach wie vor bestehe.
Thüringen
Wie in vielen anderen Bundesländern gibt es in Thüringen seit dem 4. Mai für die Angehörigen der Prio-Gruppe 3 eine Impfmöglichkeit. Dazu zählen in diesem Land die über 60-Jährign, aber auch Vorerkrankte und Berufstätige in den Branchen des Lebensmitteleinzelhandels, der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Ernährungswirtschaft.
Ab dem 4. Mai wird die Online-Anmeldung im Portal www.impfen-thueringen.de freigeschaltet, wo man sich um Termine im Impfzentrum bewerben kann, aber als Impfberechtigter steht auch der Weg in die Praxis des Hausarztes offen.
Dort können sich ab sofort auch unter 60-Jährige nach einer Aufklärung durch ihren Arzt mit AstraZeneca impfen lassen. Insgesamt hat die Landesregierung von Thüringen es zum Ziel, bis Ende Mai 40 Prozent der dort lebenden Bevölkerung zumindest mit einer ersten Impfdosis zu versorgen.