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Testpflicht an Schulen – Verweigerung erlaubt?

Nach den Osterferien startete die Testpflicht an Deutschlands Schulen. 2 verbindliche Tests pro Woche werden unter der Beaufsichtigung der Lehrkräfte in den Klassenzimmern durchgeführt. Fallen einzelne Tests positiv aus, werden die betroffenen Kinder isoliert und müssen durch Erziehungsberechtigte wieder abgeholt werden. Diese Regelung erzeugt bei der Bevölkerung die unterschiedlichsten Emotionen. Während die einen in der Durchführung der Tests kein Problem sehen, fürchten manche Eltern die psychischen Auswirkungen.

Für Schüler*innen ist der Präsenzunterricht eine wesentliche Voraussetzung, um an einer umfangreichen Bildung teilnehmen zu können. Aber nicht nur für die Lernförderung ist der Präsenzunterricht wichtig, sondern auch für den Aufbau sozialer Kontakte. Damit beide Aspekte und gleichzeitig ein höchstes Maß an Sicherheit gewährleistet werden können, wurde die Testpflicht an deutschen Schulen einführt. Auf diese Weise können Schulen so lange wie möglich offen gehalten werden.

Grundlagen
Mit der Testpflicht sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit in der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Tests werden direkt zu Unterrichtsbeginn durchgeführt. Positiv getestete Schüler*innen werden vom Unterricht ausgeschlossen. Diese müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt und bis zum Eintreffen der Eltern in einem separaten Raum isoliert werden. Nicht getestete Schüler*innen sind genauso vom Präsenzunterricht auszuschließen wie solche, die ein positives Testergebnis erhalten haben. Da es nach den Osterferien zu Problemen bei der Auslieferung der Test Kits gekommen war, mussten viele Schulen im Distanzunterricht starten.

Geringe Aussagekraft der Selbsttests
Viele sehen die Durchführung der Tests an den Schulen durchaus kritisch. Das liegt zum einen daran, dass die Zuverlässigkeit dieser Tests wesentlich geringer ist, als es bei einem PCR-Test der Fall ist. Genau aus diesem Grund erkennen viele Einrichtungen diese Tests als Nachweis nicht an. Der Goldstandard ist nach wie vor der PCR-Test. Der Antigen-Schnelltests basiert auf Oberflächen-Proteine. Sind demnach ausreichend Antigene und Antikörper vorhanden, wird dies im Endergebnis durch einen Streifen angezeigt. Die Auswertung dauert zwischen 15 und 30 Minuten. Konkret bedeutet dies: Erst wenn der Körper genügend Proteine gebildet hat, wird das auch durch einen Test nachgewiesen.

Da der Test erst in dem Fall positiv ausfällt, wenn ausreichend Proteine vorhanden sind, bedeutet dies aber auch, dass Schüler*innen bereits vor dem positiven Test ansteckend sind. In der Phase können sie sehr viele andere Schüler*innen anstecken. Zu diesem Zeitpunkt ist aber ein positiver Nachweis noch nicht möglich. Aber das ist nicht das alleinige Problem: Die Tests sind extrem ungenau und zeigen in sehr vielen Fällen ein positives Testergebnis an, obwohl der darauffolgende PCR-Test negativ ausfällt.

Die Durchführung der Tests an den Schulen

Ein weiteres Problem ist die Durchführung der Tests an den Schulen. Selbst im Wechselunterricht sind die Klassen noch groß genug, sodass es Lehrkräften nicht möglich ist, die Durchführung der Tests bei allen Schülern zu beaufsichtigen. Entstehen bei der Durchführung Fehler, bleiben diese oft unbemerkt. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Kinder während der Durchführung des Tests konsequenterweise dazu gezwungen sind, die Masken abzusetzen. In dieser Phase sind alle einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Verweigerung der Zustimmung
Doch was passiert mit Eltern und Kindern, die ihre Zustimmung zu den Tests verweigern? Immerhin zeigten sich 20 Prozent der Erziehungsberechtigten nicht einverstanden mit der Durchführung der Tests aus unterschiedlichsten Gründen.

Es ist nachvollziehbar, dass sich Eltern über die psychische Gesundheit ihrer Kinder sorgen, wenn sie verpflichtet werden, an den Tests teilzunehmen. Was passiert, wenn ein Schüler ein positives Testergebnis erhält? Wie reagieren die anderen Schüler? Ist es möglich, dass Kinder stigmatisiert oder gemobbt werden? Wie verkraftet es das betroffene Kind? All diese Bedenken bewegen Eltern dazu, sich dem Test zu verweigern.

Nicht zu unterschätzen ist die Last, die auf den Kindern lastet, wenn sie ein positives Testergebnis erhalten – unabhängig davon, wie das von dem unmittelbaren Umfeld bewertet wird. Vielleicht hat ein Wochenende davor ein Besuch bei den Großeltern stattgefunden. Hier können Schuldgefühle entstehen, die sich um die Frage kreisen, welche Personen angesteckt worden sind. Gerade kleinere Kinder, die noch die Grundschule besuchen, fühlen sich durch diese Emotionen schnell überfordert. Eine zusätzliche Belastung entsteht, wenn die Kinder nach einem positiven Testergebnis ausgeschlossen werden. Stigmatisierung und Mobbing könnte in einzelnen Fällen die Folge sein.

Die Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage basiert auf dem Beschluss vom 12.04.2021 (bayVGH), welcher hervorhebt, dass die Testpflicht an den Schulen rechtlich wirksam ist.

Laut Infektionsschutzgesetz ist eine Testpflicht an deutschen Schulen zulässig, damit die öffentliche Sicherheit aufrechterhalten bleiben und den Schülern aber gleichzeitig den Zugang zu einer umfangreichen Bildung gewährleistet werden kann. Verweigern Eltern ihre Zustimmung zu diesen Tests, müssen die Schüler die Möglichkeit erhalten, weiter an Distanzunterricht teilnehmen zu können. Ein individueller Onlineunterricht ist in diesem Fall nicht möglich, wohl aber die Gestaltung des Distanzunterrichts durch Arbeitsblätter. Demnach liegt keine Verletzung der allgemeinen Schulpflicht vor. Die Verweigerung darf allerdings nicht soweit führen, dass Schüler und deren Eltern bei der Verweigerung von solchen Tests sanktioniert werden.

Die Rechtsgrundlage bei Verweigerung der Tests
Verweigern die Eltern die Zustimmung, wird durch den Distanzunterricht das Infektionsschutzgesetz weiterhin erfüllt. Die Verweigerung von Tests findet ihre Grundlage im Art. 2 Abs. 1 GG. Dieses Gesetz basiert auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf der Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung. In diesem Kontext bedeutet dies, dass Schüler*innen, die sich dem Test verweigern, nicht durch Nachteile sanktioniert werden dürfen.

Die Verweigerung des Tests stellt keine Ordnungswidrigkeit dar
Um eine Ordnungswidrigkeit handelt es sich, wenn Eltern ihre Kinder vom Unterricht rechtswidrig fernhalten. Diese Ordnungswidrigkeit wird in diesen Fällen mit der allgemeinen Schulpflicht begründet. Bei einer Verweigerung des Schnelltests ist diese Grundlage aber nicht gegeben, da die Schulpflicht weiterhin erfüllt wird. Dem Kind wird in diesem Fall der Zugang zum Distanzunterricht gewährt. Eltern und Kinder sollen aber nicht durch Druck von außen zu einem Test gezwungen werden, mit dem sie nicht einverstanden sind.

Allerdings ist genau das bei vielen Schulen der Fall: Aus Unwissenheit wird Eltern mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gedroht, wenn sie sich dem Test verweigern. Auch der Zugang zum Distanzunterricht wird den Kindern in einigen Fällen untersagt.

Fazit:
Nicht alle Schüler sind gleich. Aus diesem Grund ist es nachvollziehbar, dass sich viele Eltern nicht mit der Durchführung der Tests an deutschen Schulen einverstanden erklären. Sie machen sich berechtigterweise Sorgen um die psychische Konstitution ihres Kindes nach der Durchführung des Tests. Besonders bei kleineren Kindern sind die Bedenken auch durchaus berechtigt. Während die Testpflicht ihre Grundlage im Infektionsschutzgesetz findet, stellt die Verweigerung dieser Tests keine Ordnungswidrigkeit dar. Demnach dürfen Eltern, die ihre Zustimmung nicht geben, auch nicht mit Eltern, die sich der allgemeinen Schulpflicht entziehen, auf eine Stufe gestellt werden. Zulässig ist in diesem Fall weder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren noch der Ausschluss vom Distanzunterricht.

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